Sie wollen für Ihr E-Auto Ladeinfrastrukturen im Mietverhältnis oder Stockwerkeigentum erstellen?
Folgendes müssen Sie wissen:
Elekroautos werden bestmöglich überall dort geladen, woe Sie über längere Zeit stehen. Sprich vor allem Zuhause. Die Schweiz ist das Land der Mieter und Stockwerkeigentümer, die Elektroautos sind oftmals in Tiefgaragen oder geteilten Garagen untergebracht. Wie können diese Abstellplätze mit Ladeinfrastrukturen ausgerüstet werden? Wenn Sie im Mietverhältnis oder Stockwerkeigentum sind, müssen Sie folgendes wissen:
Für Mieter/innen:
Sie brauchen für den Einbau einer Ladeinfrastruktur das Einverständnis des Eigentümers, resp. des Vermieters. Der Vertreter des Vermieters ist in der Regel eine Verwaltung. Alle weiteren Tipps und Empfehlungen finden Sie auf unserem Factsheet.
Für Stockwerkeigentümer/innen:
Im Stockwerkeigentum sind Parkplätze, anders als abgeschlossene Garagenboxen, meist nicht zu Sonderrecht ausgeschieden. Sie brauchen für den Einbau einer Ladeinfrastruktur daher das Einverständnis der Eigentümerversammlung.